Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch e